Kammerjäger-FAQ

Sie haben ein Schädlingsproblem oder interessieren sich für unsere Präventivmaßnahmen zum Schutz vor Ungeziefer? So oder so haben Sie bestimmt einige wichtige Fragen an uns. In diesem FAQ-Bereich beantworten wir die Fragen, mit denen wir es in unserem Alltag als Kammerjäger am häufigsten zu tun haben.

Ihre Frage ist nicht unter unseren FAQs? Dann greifen Sie bitte einfach zum Hörer oder hinterlassen uns eine kostenlose Rückrufbitte und wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

Ein Anruf genügt!

Wie lange dauert der Einsatz der Kammerjäger?

Sie brauchen dringend einen Kammerjäger und wollen wissen: Wie lange dauert der Einsatz eigentlich und muss ich während der Schädlingsbekämpfung meine Wohnung verlassen? Zu Ihrer ersten Frage: Wie lange der Einsatz dauert, hängt ganz von der Schädlingsart ab, mit der es unsere Kammerjäger zu tun haben, und von der Größe der zu behandelnden Fläche.

Wie lange der Einsatz unserer Kammerjäger ungefähr dauert, teilen wir Ihnen bereits im Beratungsgespräch mit. In der Regel handelt es sich dabei lediglich um ein bis zwei Stunden (außer Marder oder Tauben). Die exakte Dauer ist dabei abhängig von der Art der Schädlinge oder Lästlinge, der Befallsstärke und der Größe der zu behandelnden Fläche beziehungsweise Flächen. Unter Umständen können mehrere aufeinanderfolgende Einsätze nötig sein, um einem Befall dauerhaft Herr zu werden.

Zu Ihrer nächsten Frage: Muss ich die Wohnung verlassen? Nein, meist können Sie während des Einsatzes zu Hause bleiben. Lediglich den zu behandelnden Raum müssen Sie für ein paar Stunden verlassen. Es sei denn, zur flächendeckenden Schädlingsbekämpfung muss Ihre gesamte Immobilie behandelt werden. Dann müssen Sie für wenige Stunden das Objekt verlassen, bis die Luft sprichwörtlich wieder rein ist.

Wie schnell können Sie agieren?

Sie haben einen schweren Schädlingsbefall oder es besonders eilig, die ungebetenen Gäste wieder loszuwerden? Dann fragen Sie sich bestimmt, wie schnell unsere Kammerjäger agieren können. Die Antwort wird Sie erfreuen. Denn wenn Sie schnell unsere professionelle Hilfe benötigen, sind wir nur einen Anruf entfernt und keine 24 Stunden später bei Ihnen zur Stelle, um mit der Schädlingsbekämpfung zu beginnen.

Unser 24-Stunden-Service ist ideal, wenn höchste Eile bei der Schädlingsbekämpfung geboten ist. Wenn Sie diesen Express-Service nutzen, stehen unsere Kammerjäger für gewöhnlich bereits nach wenigen Stunden bei Ihnen vor der Tür – werktags maximal innerhalb von 24 Stunden. Der Service beinhaltet das zutreffende Identifizieren des Schädlings (per Foto kostenlos), das Bestimmen einer erfolgversprechenden Behandlungsmethode und die fachgerechte Durchführung der ersten Maßnahme zur Schädlingsbekämpfung. Je nach Schädlingsart und Befallsstärke können mehrere Behandlungen nötig sein. Im Vorfeld klären wir Sie ehrlich über die Anzahl nötiger Behandlungen und über die zu erwartenden Kosten auf. Gemeinsam planen wir anschließend das weitere Vorgehen.

Welche Schädlingsbekämpfungsmittel werden durch die Kammerjäger eingesetzt?

Sie wollen unsere Kammerjäger engagieren und fragen sich: Welche Schädlingsbekämpfungsmittel werden eigentlich eingesetzt? Seien Sie unbesorgt. Als professionelle Dienstleister und Mitglied im Deutschen Schädlingsbekämpferverband (DSV) halten wir uns streng an alle geltenden gesetzlichen Vorschriften und verwenden ausschließlich zugelassene Schädlingsbekämpfungsmittel.

Folgende Mittel und Methoden kommen bei uns zum Einsatz:

  • Physikalische Schädlingsbekämpfung zum Beispiel mit der Hitze- oder der Kältemethode
  • Biotechnische Schädlingsbekämpfung zum Beispiel mit Lockstoffen ausgestattete Fallen
  • Chemische Bekämpfungsmittel mit biozider, akarizider, insektizider und rodentizider Wirkung

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und unserer Ausbildung gehen wir schnell und effektiv gegen Schädlinge jeder Art vor. Eingesetzt werden dabei von unseren Kammerjägern Schädlingsbekämpfungsmittel und -verfahren, welche absolut unbedenklich und überwiegend umweltschonend sind. Unsere hoch wirksamen chemischen Präparate richten sich ausschließlich gegen den zu bekämpfenden Schädling. Sie bauen sich relativ schnell durch Licht oder Luft ab, sodass Sie bereits ein paar Stunden nach der Behandlung die Räumlichkeiten wieder betreten sowie bewohnen können. Das versichern wir Ihnen mit unserem Qualitätsversprechen.

Ist die Schädlingsbekämpfung sicher für Haustiere und Kinder?

Schädlinge machen Ihnen das Leben schwer? Bevor Sie uns mit der Schädlingsbekämpfung beauftragen, wollen Sie jedoch auf Nummer sicher gehen, dass durch die eingesetzten Präparate keine Gefahr für Ihre Haustiere und Kinder besteht? Seien Sie unbesorgt: Wenn Sie uns engagieren, können Sie beruhigt aufatmen. Unsere Verfahren und Präparate richten sich ausschließlich gezielt gegen die Schädlinge und Lästlinge.

Unsere Kammerjäger können Sie guten Gewissens mit der Schädlingsbekämpfung in Ihrem Haus beauftragen. Unsere Verfahren sind sicher und verflüchtigen sich relativ schnell wieder. Für Sie, Ihre Haustiere oder Kinder besteht keinerlei Risiko. Die gleichen Produkte, die wir bei Ihnen zu Hause einsetzen, verwenden wir auch in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindergärten. Zudem gehen wir äußerst besonnen mit den Präparaten zur Schädlingsbekämpfung um. Wir sind sicher in der Anwendung und tragen die Produkte lokal begrenzt auf.

Neben dem gesundheitlichen Wohl von Mensch und Haustier schreiben wir auch das Thema Umweltschutz groß. Wir verwenden überwiegend umweltfreundliche Verfahren und halten uns gewissenhaft an alle geltenden Vorschriften.

Kann die Schädlingsbekämpfung Möbel beschädigen?

Sie brauchen die Hilfe unserer Kammerjäger, fragen sich aber gleichzeitig: Kann die Schädlingsbekämpfung meine Möbel beschädigen? Sorgen Sie sich nicht. Bei uns handelt es sich um speziell ausgebildete und erfahrene Kammerjäger. Wir sind geschult und routiniert im Umgang mit unseren Verfahren und Präparaten zur Schädlingsbekämpfung. Richtig und lokal angewendet, kann Ihren Möbeln nichts geschehen.

Wenn Sie dennoch fürchten, dass wir Ihren sensiblen Teppich oder Ihre Matratze beschädigen könnten, testen wir die Schädlingsbekämpfungsmittel vor der großflächigen Anwendung gerne an einer verdeckten Stelle. Nicht zu behandelnde Möbel und Gegenstände können abgedeckt werden.

Schädlingsbekämpfung: Welche Kosten fallen an?

Bevor Sie sich für die Buchung unserer Kammerjäger entscheiden, wollen Sie völlig zu Recht wissen, welche Kosten durch die Schädlingsbekämpfung entstehen. Fairerweise müssen wir sagen, dass die Kosten für die Schädlingsbekämpfung stark variieren können und von der Art der Schädlinge, der Stärke des Befalls sowie der zu behandelnden Fläche(n) abhängen.

Damit Sie jederzeit genau wissen, worauf Sie sich bei uns einlassen, beraten wir Sie ehrlich und transparent. Bereits im ersten unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie ausführlich über alle zu erwartenden Kosten. So können Sie sicher planen – auch wenn Sie eine Express-Schädlingsbekämpfung benötigen: Bitte beachten Sie, dass für den 24-Stunden-Service unter Umständen zusätzliche Kosten entstehen können.

Anders als andere unseriöse Anbieter nennen wir Ihnen vorab in jedem Fall einen Festpreis für die Schädlingsbekämpfung, von dem wir später nicht mehr abweichen. Versteckte Kosten kennen wir somit nicht. Weil unsere Schädlingsbekämpfer außerdem aus Ihrer Region stammen, verzichten wir auf die Berechnung von Anfahrtskosten.

Wer zahlt den Kammerjäger?

Ein Marder auf dem Dachboden, ein Wespennest auf dem Balkon oder eine Ameisenstraße in der Küche – wenn Sie zur Miete wohnen, fragen Sie sich vermutlich: Wer zahlt in einem solchen Fall den Kammerjäger? Die Antwort ist simpel: Zunächst einmal zahlt immer der Beauftragende. Wer die Kosten für die Schädlingsbekämpfung letztendlich zu tragen hat, hängt jedoch von der Tierart und der Ursache für den Befall ab.

Geht der Schädlingsbefall auf bauliche Mängel zurück, zahlt in aller Regel der Vermieter. Das gilt zum Beispiel, wenn sich Wespen in Ihrem Rollladenkasten eingenistet haben sollten oder Ratten durch einen Spalt in den Keller gelangt sind. Anders verhält es sich, wenn Sie beispielsweise nach dem Urlaub Bettwanzen bei sich zu Hause eingeschleppt haben sollten oder gegen Sauberkeitsregeln verstoßen haben. Dann müssen Sie für den Kammerjäher selbst aufkommen.

Doch egal, ob selbst verschuldet oder nicht, empfehlen wir, dass Sie Ihren Vermieter umgehend nach dem Entdecken des Befalls darüber in Kenntnis setzen. Andernfalls müssen Sie für die Kosten aller Maßnahmen und gegebenenfalls aus dem Befall resultierender Mängel an der Mietsache aufkommen.